KAPITALMARKTstrafrecht
Strafverteidigung bei Finanzdelikten
KAPITALMARKTSTRAFRECHT
Strafverteidigung bei Finanzdelikten
Kapitalmarktstrafrecht – Was Betroffene wissen sollten
Das Kapitalmarktstrafrecht befasst sich mit Verstößen gegen spezialgesetzliche Regelungen des Finanzmarktes sowie klassischen Vermögensdelikten. Besonders betroffen sind Finanzdienstleister, Bankmitarbeitende, Vorstände, Broker, aber auch Privatanleger, denen strafbares Verhalten im Rahmen von Kapitalmarkttransaktionen vorgeworfen wird.
Ob Insiderverdacht, Marktmanipulation oder Kapitalanlagebetrug:
Ich setze mich mit Erfahrung und Fachwissen für Ihre Rechte ein – zielgerichtet, engagiert und diskret.
Strafbare Handlungen nach dem WpHG, KWG und BörsG
Zentrale Regelungen des Kapitalmarktstrafrechts finden sich in:
- dem Wertpapierhandelsgesetz (WpHG)
- dem Kreditwesengesetz (KWG)
- dem Börsengesetz (BörsG)
Zwei besonders praxisrelevante Vorwürfe:
- Insiderhandel (§§ 14, 38 WpHG)
- Marktmanipulation (§§ 20a, 38, 39 WpHG)
Kapitalmarktstrafrecht im Strafgesetzbuch
Neben den spezialgesetzlichen Vorschriften umfasst das Kapitalmarktstrafrecht auch zahlreiche Delikte aus dem StGB, unter anderem:
- Kapitalanlagebetrug (§ 264a StGB)
- Untreue (§ 266 StGB)
- Betrug (§ 263 StGB)
- Geldwäsche (§ 261 StGB)
Diese Verfahren gehören häufig zu den sogenannten Umfangsverfahren: Ermittlungen, die sich durch eine hohe Komplexität, große Aktenmengen und eine Vielzahl von Beteiligten auszeichnen.
Frühzeitig handeln – professionell verteidigen
Gerade im Kapitalmarktstrafrecht ist eine frühzeitige Strafverteidigung entscheidend:
- Sofortige Beantragung der Ermittlungsakte
- Entwicklung einer maßgeschneiderten Verteidigungsstrategie
- Frühzeitige Gespräche mit der Staatsanwaltschaft, um Einfluss auf das Verfahren zu nehmen
Ich begleite Sie diskret, zielorientiert und mit dem nötigen Fachwissen durch alle Phasen des Verfahrens – vom ersten Verdacht bis zum Verfahrensabschluss.
Spezialisierung auf Kapitalmarktstrafrecht
Das Kapitalmarktstrafrecht ist mein besonderer Schwerpunkt. Durch meine langjährige Erfahrung aus zahlreichen Mandaten kenne ich nicht nur die Theorie, sondern vor allem auch die Praxis im Detail.
Beratung vor Ort
Absolute Vertraulichkeit
Kompetenznetzwerk
Fachanwalt Sebastian Kaiser

Umfangsverfahren: Herausforderung für Verteidigung und Mandant
Typisch für Umfangsverfahren:
• Hunderte oder Tausende Seiten Aktenmaterial
• Komplizierte wirtschaftliche und rechtliche Zusammenhänge
• Zahlreiche Beschuldigte und Beweismittel
• Laufzeit oft über Monate oder Jahre
Diese Verfahren erfordern nicht nur Geduld, sondern vor allem eine spezialisierte und strategisch ausgerichtete Verteidigung – von Anfang an.

Kontakt & Erreichbarkeit:
Sie können mich direkt erreichen.
Im Falle einer Abwesenheit erfolgt ein Rückruf spätestens innerhalb eines Tages.
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Fax: + 49 69 - 66 122 008
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Rechtsanwalt Sebastian Kaiser
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