KAPITALMARKTstrafrecht

Strafverteidigung bei Finanzdelikten

KAPITALMARKTSTRAFRECHT

Strafverteidigung bei Finanzdelikten

  • Über 20 Jahre Erfahrung
  • Bundesweit für Sie tätig
  • Zert. Berater für Steuerstrafrecht (DAA)

Kapitalmarktstrafrecht – Was Betroffene wissen sollten

Das Kapitalmarktstrafrecht befasst sich mit Verstößen gegen spezialgesetzliche Regelungen des Finanzmarktes sowie klassischen Vermögensdelikten. Besonders betroffen sind Finanzdienstleister, Bankmitarbeitende, Vorstände, Broker, aber auch Privatanleger, denen strafbares Verhalten im Rahmen von Kapitalmarkttransaktionen vorgeworfen wird.

Ob Insiderverdacht, Marktmanipulation oder Kapitalanlagebetrug:
Ich setze mich mit Erfahrung und Fachwissen für Ihre Rechte ein – zielgerichtet, engagiert und diskret.

Strafbare Handlungen nach dem WpHG, KWG und BörsG

Zentrale Regelungen des Kapitalmarktstrafrechts finden sich in:

  • dem Wertpapierhandelsgesetz (WpHG)
  • dem Kreditwesengesetz (KWG)
  • dem Börsengesetz (BörsG)

Zwei besonders praxisrelevante Vorwürfe:

  • Insiderhandel (§§ 14, 38 WpHG)
  • Marktmanipulation (§§ 20a, 38, 39 WpHG)
Bereits der Verdacht führt häufig zu strafrechtlichen Ermittlungen mit weitreichenden Folgen. Neben einer möglichen Strafe droht insbesondere die Einziehung von Taterträgen, also die Abschöpfung finanzieller Gewinne – mit teils existenzbedrohenden wirtschaftlichen Konsequenzen.

Kapitalmarktstrafrecht im Strafgesetzbuch

Neben den spezialgesetzlichen Vorschriften umfasst das Kapitalmarktstrafrecht auch zahlreiche Delikte aus dem StGB, unter anderem:

  • Kapitalanlagebetrug (§ 264a StGB)
  • Untreue (§ 266 StGB)
  • Betrug (§ 263 StGB)
  • Geldwäsche (§ 261 StGB)

Diese Verfahren gehören häufig zu den sogenannten Umfangsverfahren: Ermittlungen, die sich durch eine hohe Komplexität, große Aktenmengen und eine Vielzahl von Beteiligten auszeichnen.

Frühzeitig handeln – professionell verteidigen

Gerade im Kapitalmarktstrafrecht ist eine frühzeitige Strafverteidigung entscheidend:

  • Sofortige Beantragung der Ermittlungsakte
  • Entwicklung einer maßgeschneiderten Verteidigungsstrategie
  • Frühzeitige Gespräche mit der Staatsanwaltschaft, um Einfluss auf das Verfahren zu nehmen

Ich begleite Sie diskret, zielorientiert und mit dem nötigen Fachwissen durch alle Phasen des Verfahrens – vom ersten Verdacht bis zum Verfahrensabschluss.

Spezialisierung auf Kapitalmarktstrafrecht

Das Kapitalmarktstrafrecht ist mein besonderer Schwerpunkt. Durch meine langjährige Erfahrung aus zahlreichen Mandaten kenne ich nicht nur die Theorie, sondern vor allem auch die Praxis im Detail.

Beratung vor Ort

Der Erstkontakt und Austausch der Daten für Vollmacht und AE-Anträge können bequem telefonisch ausgetauscht werden. Die Beratung findet persönlich vor Ort in den Räumlichkeiten meiner Kanzlei statt.

Absolute Vertraulichkeit

Als Anwalt unterliege ich der gesetzlichen Schweigepflicht. Alles, was wir besprechen – ob persönlich, telefonisch oder schriftlich –, bleibt absolut vertraulich.

Kompetenznetzwerk

In komplexen Fällen arbeite ich eng mit erfahrenen Kolleginnen und Kollegen aus meinem gewachsenen Expertennetzwerk zusammen – darunter spezialisierte Anwälte für Wirtschafts-, Gesellschafts-, Handels-, Erb- und Zivilrecht. So ist sichergestellt, dass Sie in jedem Bereich fundierten juristischen Beistand erhalten.

Fachanwalt Sebastian Kaiser

Umfangsverfahren: Herausforderung für Verteidigung und Mandant

Typisch für Umfangsverfahren:
•    Hunderte oder Tausende Seiten Aktenmaterial
•    Komplizierte wirtschaftliche und rechtliche Zusammenhänge
•    Zahlreiche Beschuldigte und Beweismittel
•    Laufzeit oft über Monate oder Jahre
Diese Verfahren erfordern nicht nur Geduld, sondern vor allem eine spezialisierte und strategisch ausgerichtete Verteidigung – von Anfang an.

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Kontakt & Erreichbarkeit:

Sie können mich direkt erreichen.

Im Falle einer Abwesenheit erfolgt ein Rückruf spätestens innerhalb eines Tages.

Tel.: + 49 69 - 66 122 002
Fax: + 49 69 - 66 122 008
Mail: s.kaiser@strafrecht-ra-ffm.de

Gerne können Sie auch mein Kontaktformular verwenden:

Rechtsanwalt Sebastian Kaiser
Fachanwalt für Strafrecht

Zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht (DAA)

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Zeil 46
60313 Frankfurt am Main 

Parkmöglichkeiten:
Parkhaus Am Gericht, Klapperfeldstraße 8,
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